Geschäftsbedingungen für individuelle Leistungen an bereitgestellter oder mitgelieferter Software
1. Geltung der Geschäftsbedingungen der Firma New Solutions GmbH
1.1. Diese Bedingungen gelten nur für Verträge mit Kunden, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind. Sie umfassen alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen der Firma und dem Kunden, die in erster Linie die Anpassung bzw. Weiterentwicklung bereitgestellter oder mitgelieferter Software zum Gegenstand haben.
1.2. Wird die Software von uns gestellt, so gelten diese Bedingungen nur, wenn der überwiegende und bestimmende Leistungsteil die individuelle Anpassung bzw. Weiterentwicklung zum Gegenstand hat. Wird die von der Firma gelieferte Software nur installiert und durch vorzunehmende Einstellungen in einen betriebsbereiten Zustand versetzt, so gelten unsere Lieferbedingungen für Software ohne individuelle Anpassung.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen
2.1. Alle Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag mit der Firma kommt erst zustande, wenn die Firma die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt.
2.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Rechnungen der Firma sind bei Zugang sofort zur Zahlung fällig. Etwaige Angaben auf der Rechnung eines Zahlungsziels sind unverbindlich und schieben die Fälligkeit nicht hinaus. Der Kunde wird jedoch vor Ablauf des genannten Zahlungsziels nicht durch eine mögliche Zahlungserinnerung in Verzug gesetzt.
2.3. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann die Firma Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, gestundeten oder noch nicht fälligen Forderungen verlangen. Die Firma kann in diesen Fällen bereits bestellte, aber noch nicht ausgelieferte Software bis zur Zahlung zurückbehalten, sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen aus der Geschäftsbeziehung einstellen. Diese Rechte stehen der Firma auch zu, wenn der Kunde trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
2.4. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten. Eine Aufrechnung ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
3. Lieferung und Versand
3.1. Alle von der Firma genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin durch die Geschäftsführung oder einen hierzu schriftlich Bevollmächtigten ausdrücklich als verbindlich zugesagt wird. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Firma eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.
3.2. Die Firma ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat in Textform zu erfolgen.
3.3. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma liegt. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Transporteur übergeben wird. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma zu melden. Geht die Firma aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Transporteur verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren.
4. Nutzungsrechte
4.1. Die Firma räumt dem Kunden an der Software nebst deren Dokumentation ein nicht exklusives Nutzungsrecht, hinsichtlich des individuellen Teils ein exklusives Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht bezieht sich nur auf die in der Auftragsbestätigung genannte Softwareversion im Objektcode, nebst den individuellen Anpassungskonfigurationen. Der Kunde darf nur im Rahmen der vertragsgemäßen Benutzung oder sofern Sicherungskopien erforderlich sind, die Software vervielfältigen oder kopieren. Für die Vervielfältigung oder Kopie der Dokumentation oder des Quellcodes ist die schriftliche Zustimmung der Firma erforderlich. Im Falle der ganz oder teilweisen Vervielfältigung oder Kopie hat der Kunde den Copyrightvermerk und alle sonstigen Hinweise auf Schutzrechte in gleicher Weise anzubringen wie auf der Originalversion der Software. Dies gilt auch für die Datenträger. Eine Rückumwandlung oder die Umwandlung in eine andere Ausdruckform darf der Kunde nur vornehmen, wenn dies durch eine gesetzliche Regelung unabdingbar ist.
4.2. Der Kunde darf nur nach schriftlich erteilter Zustimmung durch die Firma die Software Dritten ganz oder teilweise zur Nutzung überlassen, Nutzungsrechte einräumen oder sonst zugänglich machen. Dies gilt nicht, wenn die Software für eigene Zwecke des Kunden durch Mitarbeiter oder Beauftrage genutzt wird und der Kunde Sorge dafür trägt, dass die Nutzungsbestimmungen auch für diese Personen verbindlich sind.
4.3. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anforderung durch die Firma mitzuteilen, an welchem Ort die Software genutzt wird, die Anzahl der erstellten Kopien und welche Mitarbeiter oder Beauftragte nach Ziffer 4.2. die Software nutzen.
5. Eigentums- und Nutzungsrechtevorbehalt
5.1. Das Eigentum an den Datenträgern, sowie sämtliche Nutzungsrechte an der gelieferten Software nebst Dokumentation bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Lieferung der Firma vorbehalten.
5.2. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Datenträger sowie die Übertragung der Nutzungsrechte nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Firma unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen.
5.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt nach vorheriger Firstsetzung, sofern diese nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich ist, vom Vertrag zurückzutreten und die Software zurückzufordern, sowie die Einstellung der Nutzung der Software zu verlangen. Weitere Ansprüche der Firma, insbesondere Schadensersatzansprüche neben dem Rücktritt bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe der Originalversion, sowie zur Herausgabe oder Vernichtung sämtlicher Kopien verpflichtet.
6. Mängelbeseitigung
6.1. Die Firma gewährleistet für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Tag der Inbetriebnahme der Software (Probeläufe nicht mitgerechnet), dass von der Firma gelieferte Software frei von Material- und Programmierungsfehler ist und entsprechend einem eventuell begleitenden Produkthandbuch arbeitet. Die Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Fall, dass die Firma oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen den Fehler arglistig verschwiegen hat.
6.2. Es ist dem Kunden bekannt, dass Softwareprodukte unter einer ständigen Weiterentwicklung stehen und Programmfehler auftreten können. Programmfehler stellen dann keinen Mangel der Software dar, wenn sie nicht auf einen Fehler in der Programmierung zum Zeitpunkt der Übergabe der Software oder auf einen mangelhaften Datenträger der Firma zurückzuführen sind.
6.3. Treten während der Mängelfrist Fehler bei Installation oder Programmbedienung auf, ist die Firma unverzüglich zu unterrichten. Diese wird nach Zugang der Anzeige unverzüglich den Fehler untersuchen und für den Fall der berechtigten Mängelrüge wahlweise Ersatzlieferung oder Nachbesserung leisten. Der Kunde hat der Firma zum Zwecke der Nacherfüllung alle notwendigen Informationen über die bisherige Programmverwendung und -bedienung zu geben und ihr die Möglichkeit auf das Programm zuzugreifen, vor Ort oder per Internet, zu ermöglichen. Auf Grund der Komplexität der Softwareprogrammierung sind der Firma je nach Art des Mangels mehrere, mindestens jedoch zwei Nacherfüllungsversuche einzuräumen. Die Nacherfüllung gilt erst dann als fehlgeschlagen, wenn trotz der Nacherfüllungsversuche und nach Ablauf einer vom Kunden schriftlich gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung die Software wegen des Mangels nicht erfolgreich arbeitet.
6.4. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden, die über die Produktbeschreibung hinausgehen, geeignet ist, wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, die Geschäftsführung oder ein hierzu schriftlich Bevollmächtigter hat die besondere Verwendung ausdrücklich zugesichert oder die Firma oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen hat den Fehler arglistig verschwiegen.
6.5. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist generell zulässig, es sei denn der Vertragsgegenstand ist bereits für den jeweiligen Markt vollständig erschlossen.
7. Haftungsbeschränkung
7.1. In Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen oder Vertreter vorsätzlich eine Pflicht verletzt haben, haften wir unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.2. In allen anderen Fällen beschränkt sich unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Soweit uns, unseren Erfüllungsgehilfen oder Vertretern nur leicht fahrlässige Pflichtverletzung vorwerfbar ist, haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
7.3. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an anderen Rechtsgütern des Bestellers, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist ganz ausgeschlossen, es sei denn es gilt Ziffer 7.1. oder es ist uns, unseren Erfüllungsgehilfen oder Vertretern grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar.
7.4. Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma aus Mängelhaftung nach Ziffer 6.1 oder wegen einer Pflichtverletzung nach den Ziffern 7.1 bis 7.3 ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
7.5. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
8. Vertraulichkeit
Die Firma und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt unser Firmensitz (Hauptniederlassung Burghausen) als Erfüllungsort und Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten als vereinbart. Wir sind berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
10. Schutzrechte
Ohne ausdrückliche Genehmigung der Firma ist es dem Kunden nicht gestattet, die von der Firma erworbene Ware in Länder außerhalb der EG zu exportieren. Daneben hat der Kunde sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht, zu beachten.
11. Sonstiges
11.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
11.3. Nebenabreden und nachträgliche Vertragsergänzungen können nur mit der Geschäftsführung oder einen schriftlich Bevollmächtigten getroffen werden.
New Solutions GmbH
Business Center Burghausen
Marktler Straße 61
84489 Burghausen
Amtsgericht: Altötting
Landgericht: Traunstein
Registergericht: Traunstein